1. Geltungsbereich
1.1. Die uns erteilten Aufträge werden ausschließlich zu nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Diese gelten in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso für künftige Lieferungen / Leistungen sowie Angebote, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme der Lieferung / Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.2. Nebenabreden und Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen, auch wenn diese der Bestellung zugrunde liegen.
1.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebote, Angebotsunterlagen, Preise und Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist zugesagt wurde.
2.2. Angebote sind vertraulich zu behandeln. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sowie an weiteren schriftlichen und mündlichen Informationen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns Angebotsunterlagen unverzüglich zurückzugeben.
2.3. Soweit nicht anders angegeben, gelten Preise zuzüglich der jeweils gültigen MwSt, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, eventuelle Zoll- und Ausfuhrgebühren, Installation, Einweisung sowie sonstige damit im Zusammenhang stehende Kosten ab Firmensitz Kamenz in Sachsen.
2.4. Wir behalten uns vor, technische, farbliche und gestalterische Änderungen an Lieferungen / Leistungen vorzunehmen, soweit sie sich nicht nachteilig auf die Funktionalität und Sicherheit auswirken und sie dem Stand der Technik entsprechen. Solche Änderungen stellen keinen Grund zur Beanstandung oder Mängelrüge dar.
2.5. Für den Fall, dass die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf von 4 Monaten nach dem Vertragsschluss erbracht werden kann und in dieser Zeit die Preise der Vorlieferanten, Herstellungskosten, Löhne, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf die Lieferung /Leistung unmittelbar oder mittelbar auswirken, gestiegen sind, so sind wir berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
2.6. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung / Leistung durch den Kunden zustande.
3. Lieferfristen und -termine
3.1. Lieferfristen und -termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten, dem Zugang eventuell notwendiger Unterlagen und Genehmigungen sowie der Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist bzw. verschiebt sich ein Liefertermin entsprechend.
3.2. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erbrachte Teile einer Lieferung / Leistung sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Erwächst dem Kunden wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
3.3. Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbare Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Für ein Verschulden unserer Vorlieferanten stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Kunden sind wir berechtigt, Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Kunde als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.
3.4. Dem Kunden stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitung nicht zu.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1. Wurde bezüglich Versandweg und Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so obliegt uns die Wahl unter Ausschluß jeglicher Haftung. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Kunden und sofern nicht anders vereinbart unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise.
4.2. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr einschließlich der der Beschlagnahme auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teil- und Nachlieferungen sowie Nachbesserungen.
4.3. Wurde eine Abholung vereinbart und nimmt der Kunde diese ohne unsere Zustimmung nicht binnen 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin bzw. unserer Lieferbereitschaft wahr, so sind wir unter Berechnung der zusätzlichen Kosten zum Versand berechtigt.
4.4. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen / Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des Kunden eine Auslieferung bzw. ein Versand verzögert, so sind wir zudem berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder selbst zu verwahren. Vom Kunden sind die nachweislichen Einlagerungskosten, jedoch mindestens 0,5 % des Kaufpreises pro Monat zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten angefallen sind.
4.5. Ist ein Versand ohne unser Verschulden nicht möglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.6. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.7. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung / Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen teilweise oder ganz zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
5. Auftragsstornierung
5.1. Storniert der Kunde einen Auftrag, so hat er uns den durch diese Stornierung entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Dies betrifft sämtliche, bis zum Stornozeitpunkt aufgewendete Leistungen und Materialien, den Dispositionsaufwand sowie weitere in diesem Zusammenhang stehende Kosten. Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes geltend gemacht werden. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.2. Mit einer Stornierung verliert der Kunde sämtliche Mängel- und Gewährleistungsansprüche. Die übrigen Teile unserer Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
6. Zahlungsbedingungen und Zahlungen
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug und frei von Spesen zur Zahlung auf eine von uns genannte Bank fällig. Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen können auch andere Zahlungsbedingungen sowie Nachnahme- oder Vorkassezahlung verfügt werden. Werden Skonti gewährt, so sind Skontoabzüge nur bei Gewährleistung des entsprechenden Zahlungseingangs bei uns innerhalb der Zahlungsfrist zulässig.
6.2. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn diese eingelöst sind. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks und Wechseln ausdrücklich vor.
6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
6.4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, wie bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB oder gegen Nachweis einen höheren Verzugszins zu berechnen und weiteren Verzugsschaden sowie Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung geltend zu machen.
6.5. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere Zahlungseinstellungen oder Rückgabe von Schecks, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fälligzustellen und die Annahme sowie Bearbeitung von Schecks und Wechseln einzustellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und noch nicht ausgelieferte Waren zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
6.6. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Lieferungen / Leistungen bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus früheren oder gleichzeitig geschlossenen Verträgen.
7.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung ist der Kunde verantwortlich, dass der Dritte unsere Rechte berücksichtigt.
7.3. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten.
7.4. Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten bzw. befahren und die Vorbehaltsware an uns nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die veranlasste Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gehen auf Kosten des Kunden und gelten nicht als Vertragsrücktritt.
7.5. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an uns ab. Er ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges einzugsberechtigt und -verpflichtet. Auf unser Verlangen wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche sind wir jederzeit zur Offenlegung dieser Abtretung berechtigt.
7.6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Zahlungsansprüche um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
7.7 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben jederzeit unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns genutzt werden.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
8.1. Offensichtliche Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung / Leistung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Empfangstag beim Kunden, bei uns zu rügen, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ihrer Entdeckung. Unterläßt er eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung / Leistung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenso auch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen. Die Untersuchungspflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
8.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Haftung ist insoweit auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
8.3. Die technischen Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung liegt nur dann vor, wenn die jeweiligen Angaben von uns schriftlich bestätigt wurden.
8.4. Liegt ein Mangel der Lieferung / Leistung vor, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Kunde uns die mangelhafte Lieferung / Leistung bzw. den betreffende Teil nach Ankündigung und unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitergehende Ansprüche sind, soweit sie nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
8.6. Gibt uns der Kunde keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Lieferung / Leistung nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Wir sind aufgrund der mit einigen Herstellern getroffenen Vereinbarungen berechtigt, den Kunden nach entsprechendem Hinweis hinsichtlich Nachbesserungen unmittelbar an den Hersteller zu verweisen.
8.7. Unsere Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen bei
8.8. Für Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung / Leistung bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Gefahrübergang. Für gebrauchte, vom Kunden gelieferten oder Fremdprodukte ist jede Gewähr ausgeschlossen. Auf Verlangen treten wir jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten ab.
8.9. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, sollte der Kunde seine Verpflichtungen, auch aus anderen Verträgen, uns gegenüber nicht erfüllt haben.
8.10. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweils gültigen Sätzen sowie die Versandkosten zu Lasten des Kunden.
8.11. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung notwendigen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Lieferung / Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
8.12. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an.
9. Softwarelizenz
9.1. Von uns gelieferte Software (Programm, Programmbeschreibungen) bleibt unser Eigentum, auch wenn der Kunde diese im Zusammenhang mit anderen von uns erbrachten Lieferungen / Leistungen nutzt. Er darf Software nur aufgrund einer von uns erteilten Softwarelizenz nutzen.
9.2. Die Softwarelizenz erlaubt die Nutzung der Software im Rahmen der vereinbarten Lieferung / Leistung. Sie ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragbar. Ohne schriftliche Zustimmung ist ferner die Gewährung von Unterlizenzen, Weitergabe an Dritte und Vervielfältigung in irgendeiner Form, Veränderung, Übersetzung, Recompilierung und Reassemblierung untersagt. Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software sowie verwendete Methoden und Verfahren vertraulich behandeln.
9.3. Die Software ist durch Copyright gesetzlich geschützt. Der Kunde darf ausschließlich für Sicherungszwecke eine Kopie der Software anfertigen. Auf der Kopie sind die gleichen Copyright-Vermerke anzubringen, wie auf dem Original.
9.4. Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gewährt und können von uns bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen entzogen werden. Ein Entzug bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Versionen der Software einschließlich hiervon angefertigter Kopien. Bei Ablauf / Entzug der Softwarelizenz hat uns der Kunde sämtliche Originale der Software zurückzugeben oder die Vernichtung sämtlicher Kopien schriftlich zu bestätigen.
9.5. Software von Drittfirmen wird von uns ausschließlich auf der Grundlage und zu den Bedingungen eines zwischen der Drittfirma und dem Kunden abzuschließenden Software- Lizenzvertrages überlassen.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
10.1. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass unsere Lieferungen / Leistungen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10.2. Im Falle der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes und Urheberrechts werden wir unter Ausschluß weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen die betreffende Lieferung / Leistung derart abändern oder austauschen, dass keine Verletzung mehr vorliegt, die vereinbarten Spezifikationen eingehalten werden oder aber die Lieferung / Leistung unter Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen, abzüglich einer angemessenen Gebühr für eine bereits erfolgte Nutzung, zurücknehmen.
10.3. Soweit unsere Lieferung / Leistung nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt, anderweitig als vorgesehen eingesetzt oder nicht durch uns verändert wurde, hat der Kunde uns von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die in den vorhergehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Kunden aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverlusten oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
11.2. Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
12. Exportbestimmungen
12.1. Von uns erbrachte Lieferungen / Leistungen sind zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland oder dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Ausfuhr (einzeln oder in systemintegrierter Form) unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über die Vorschriften selbständig erkundigen.
12.2. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort unserer Lieferung / Leistung angibt, obliegt es den Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Der Kunde haftet uns gegenüber für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bestimmungen.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kamenz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so treten an diese Stelle solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
13.4. Sollten wir ein Recht gemäß der vorgenannten Bestimmungen nicht wahrnehmen, so bedeutet dies keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechtes.